Das Wichtigste

Der Assistent selbst ist das kleinere Problem. Entscheidend sind der Vertrag in Textform nach § 43e BRAO und ein Gesprächsleitfaden, der die Erstanfrage aufnimmt, ohne zu beraten.

Der Vertrag entscheidet, nicht das Produkt

Berufsrechtlich ist der Anbieter ein Dienstleister wie jeder andere. § 43e BRAO erlaubt den Zugang zu Mandatsgeheimnissen, soweit er für die Dienstleistung erforderlich ist, und verlangt in Absatz 3 einen Vertrag in Textform, in dem der Dienstleister unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen zur Verschwiegenheit verpflichtet wird. Das gilt für das Reinigungsunternehmen, den Aktenvernichter und eben auch für eine Telefon-KI.

Die Sanktion trifft die Kanzlei, nicht den Anbieter. § 203 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 StGB stellt unter Strafe, wer als Berufsträger nicht dafür Sorge getragen hat, dass eine mitwirkende Person zur Geheimhaltung verpflichtet wurde, Strafrahmen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Ein Vertrag in Textform ist unromantisch, aber er ist der Teil, den ein Gericht später liest.

Sechs Punkte, die im Vertrag stehen müssen

Diese Liste geht vor dem Testmonat an den Anbieter. Fünf Punkte stammen aus § 43e BRAO, einer aus der Datenschutz-Grundverordnung. Fehlt einer, wird nicht nachverhandelt, sondern der Anbieter gewechselt:

  • Textform des Vertrags, ausdrückliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung.
  • Beschränkung auf das Erforderliche: Der Dienstleister verschafft sich nur so viel Kenntnis, wie die Vertragserfüllung verlangt.
  • Regelung zu Unterauftragnehmern: ob er weitere Personen heranziehen darf, und die Pflicht, diese ihrerseits in Textform zu verpflichten.
  • Auslandsklausel: Wird die Leistung im Ausland erbracht, muss der dortige Schutz dem inländischen vergleichbar sein. Das betrifft auch das Sprachmodell hinter der Stimme, nicht nur den Firmensitz des Anbieters.
  • Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO, schriftlich oder elektronisch, mit vorheriger Genehmigung für jeden weiteren Auftragsverarbeiter.
  • Löschfrist für Aufnahmen und Transkripte, als Zahl in Tagen. Weder LexDial noch JUPUS nennt auf seiner Seite eine, also gehört sie in den Vertrag.

Ab wann der Mandant zustimmen muss

Eine Grenze übersehen die meisten Anbieterseiten. § 43e Absatz 5 BRAO lässt den Zugang zu fremden Geheimnissen bei Dienstleistungen, die unmittelbar einem einzelnen Mandat dienen, nur zu, wenn der Mandant eingewilligt hat. Die Annahme eines Erstanrufs dient noch keinem Mandat, sie dient dem Kanzleibetrieb; die Absätze 1 bis 4 reichen dafür aus.

Anders liegt es beim zweiten Schritt. Sobald dieselbe KI Schriftsätze aus einer laufenden Akte zusammenfasst, Fristen aus Schreiben zieht oder Dokumente entwirft, arbeitet sie an einem konkreten Mandat. Dann brauchen Sie die Einwilligung, am besten in der Mandatsvereinbarung mit einem Satz, der den Zweck nennt. Wer beides mit demselben Vertrag abdeckt, spart sich später die Frage, ab wann die Einwilligung gefehlt hat.

Der Leitfaden nimmt sechs Felder auf, mehr nicht

Je weniger das Gespräch aufnimmt, desto kleiner das Risiko. Der folgende Leitfaden ist zum Kopieren gedacht und nimmt nur auf, was die Kanzlei für den Rückruf braucht:

  • Begrüßung mit zwei Pflichtsätzen: Name der Kanzlei und der Hinweis, dass hier ein KI-Assistent aufnimmt und nicht berät.
  • Feld 1 Name, Feld 2 Rückrufnummer, Feld 3 Rechtsgebiet in einem Wort, etwa Arbeitsrecht oder Verkehrsunfall.
  • Feld 4 Name der Gegenseite, für die Kollisionsprüfung. Feld 5 die Frage nach einer laufenden Frist mit ja oder nein und, falls ja, dem Datum. Feld 6 Wunschzeit für den Rückruf.
  • Abbruchregel: Beginnt der Anrufer, den Sachverhalt zu schildern, folgt ein Satz, dass die Einzelheiten im Rückruf besprochen werden. Keine Aufnahme von Details, keine Aussage zu Erfolgsaussichten, keine Auskunft zu Fristen.
  • Sofortige Weiterleitung, wenn der Anrufer eine Frist innerhalb von 48 Stunden, eine Haftvorführung oder eine Durchsuchung nennt.

Die Kollisionsprüfung braucht genau ein zusätzliches Feld

Ohne den Namen der Gegenseite ist die Notiz wertlos. § 43a Absatz 4 BRAO verbietet die Tätigkeit, wenn in derselben Rechtssache bereits ein anderer Mandant im widerstreitenden Interesse beraten wurde. Fällt der Name erst im Rückruf, hat die Kanzlei bereits zugehört, und der Rückzug wird unangenehm.

Das Gesetz erlaubt diese Prüfung ausdrücklich. Nach Absatz 4 Satz 7 dürfen Tatsachen, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, einem Rechtsanwalt auch ohne Einwilligung des Mandanten offenbart werden, soweit das für die Prüfung eines Tätigkeitsverbots erforderlich ist. Für den Assistenten heißt das: Der Name der Gegenseite wird aufgenommen, aber nicht kommentiert, und die Prüfung selbst macht ein Mensch in der Kanzlei, bevor der Rückruf beginnt.

Was es kostet und ab welcher Minutenzahl der Tarif kippt

Ein erstes Beratungsgespräch trägt drei Monate Assistent. § 34 RVG begrenzt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch mit Verbrauchern auf höchstens 190 Euro, der Starter-Tarif von LexDial kostet 69 Euro im Monat. Die folgenden Schwellen sind mit python3 aus den Listenpreisen gerechnet, bei angenommenen drei Minuten je Anruf:

  • Deckung der Monatskosten: 0,36 Erstberatungen bei 69 Euro, 0,94 bei 179 Euro, 1,73 bei 329 Euro, 0,52 bei der Telefon-KI von JUPUS für 99 Euro.
  • Bis 237 Minuten im Monat ist Starter am günstigsten, das sind rund 79 Anrufe oder knapp vier am Tag.
  • Zwischen 238 und 537 Minuten gewinnt Growth für 179 Euro. Bei 504 Minuten, also acht Anrufen am Tag, zahlt Starter 389 Euro und Growth 299 Euro.
  • Ab 538 Minuten im Monat ist Premium für 329 Euro der günstigste Tarif, weil Zusatzminuten mit 0,80 Euro zu Buche schlagen.
  • Gegenrechnung: 0,80 Euro je Zusatzminute sind bei einem Zehn-Minuten-Gespräch acht Euro. Ein Assistent, der lange zuhört, ist also doppelt teuer, berufsrechtlich und im Tarif.

Was ich an Ihrer Stelle täte

Ja, wenn Ihre Kanzlei mehr als vier Erstanfragen am Tag bekommt und niemand dauerhaft am Telefon sitzt. Dann starten Sie mit dem kleinsten Tarif, ausschließlich außerhalb der Bürozeiten, mit dem Leitfaden oben und einer Löschfrist von sieben Tagen im Vertrag. Nach vier Wochen zeigt die Anrufliste, wie viele Erstanfragen dort ankamen und wie viele davon ein Mandat wurden.

Nein bei einer Kanzlei mit Schwerpunkt Strafrecht oder Familienrecht und ohne Sekretariat. Dort enthalten schon die ersten Sätze eines Anrufers Angaben, die niemand außerhalb der Kanzlei hören sollte, und der Gewinn an Erreichbarkeit wiegt das nicht auf. Nein auch, solange der Anbieter Ihnen keine Löschfrist und keinen Unterauftragnehmer benennt. Welche Daten vor der Verarbeitung ohnehin entfernt gehören, zeigt der Beitrag zum Schwärzen von Kundendaten vor dem Prompt samt kostenlosem Werkzeug.

Häufige Fragen

Der nächste Schritt

Schicken Sie die sechs Vertragspunkte an den Anbieter Ihrer Wahl, bevor Sie einen Testzugang einrichten, und verlangen Sie eine Antwort in Textform. Kommt sie, richten Sie den Leitfaden mit den sechs Feldern ein und schalten Sie den Assistenten zunächst nur abends und am Wochenende auf die Kanzleinummer. Wenn Sie die Auswahl, den Vertrag und die Einrichtung begleitet haben wollen, führt der Weg über unsere Leistungen.

Quellen & Stand

Quellen zuletzt geprüft: 23.09.2026. Herstellerangaben und unsere Einordnung werden im Text unterschieden.

  1. § 43e BRAO: Inanspruchnahme von Dienstleistungen
  2. § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen
  3. § 43a BRAO: Grundpflichten
  4. § 34 RVG: Beratung, Gutachten und Mediation
  5. LexDial: KI-Telefonassistent für die Kanzlei
  6. JUPUS: KI-Sekretariat und Telefon-KI für Kanzleien
  7. Artikel 28 DSGVO: Auftragsverarbeiter
  8. Artikel 50 der KI-Verordnung: Transparenzpflichten

Korrekturhinweise: [email protected].

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